Gerne können Sie uns vor einer persönlichen Beratung auch schon vorab per EMAIL Ihr Problem schildern.

Bitte beachten Sie:

Ein Mandatsverhältnis kommt allein mit Ihrer Anfrage noch nicht zustande.

Wir werden uns zunächst bei Ihnen melden.

Eine Mandantierung kommt erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, in dem wir uns bezüglich der Mandatsdetails wie Umfang der Beauftragung, Höhe des Honorars etc. verständigt haben.

Diese Vereinbarung werden wir grundsätzlich schriftlich mit Ihnen treffen.

 

RECHTSANWÄLTIN

ISA HORMANN-LEHRACH

RECHTSANWALT

CARSTEN LEHRACH

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir Beratungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, sofern wir mit Ihnen keine anderslautende schriftliche Honorarvereinbarung getroffen haben.

Den Text des RVG finden Sie HIER.