Die Zahl der  Probleme in den Bereichen e-commerce (electronic commerce), Hard- und Softwarehandel im engeren (Händler, Zwischenhändler, Endkunde) und weiteren Sinn (Urheberrechtsverletzungen durch Softwarepiraterie etc.) wächst. Für den Einzelnen, selbst den Informierten, treten hierbei mehr und mehr rechtliche Fragen auf, die den Rahmen des „üblichen“ juristischen Handwerkszeugs sprengen.

Wir bieten Ihnen im gesamten Bereich des Internetrechts professionelle Hilfe an, so z.B.

  • Verteidigung gegen Abmahnung und einstweilige Verfügung bei Urheberrechtsveletzung durch Downloads, Filesharing, Streaming (z.B. über kino.to u.a.) etc. (wir vertreten in diesem Bereich ausschliesslich „Abmahnopfer“ und keine Abmahner)
  • wettbewerbsrechtliche Abmahnung und einstweilige Verfügung in sonstigen Bereichen des Internetrechts
  • Markenrecht (z.B. Eintragung, Verlängerung Ihrer Marke etc.)
  • Datenschutzrecht

 

 

Ansprechpartner in diesem Bereich ist RECHTSANWALT LEHRACH

Rechtsanwalt Lehrach ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein.